Die Stiftung wurde am 26. März 1952 aufgrund der testamentarischen Verfügung von Frau Dr. med. Agnes Bluhm errichtet. Die Agnes und Martha Bluhm-Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Berlin und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Sie unterliegt der Aufsicht des Senator für Justiz in Berlin. Die Stiftung ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO 1977).
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